Für jede der aufgeführten „Beruhigungsmethoden“ ist vor der Anwendung ein Beratungstermin erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass für die Behandlung mit Lachgas oder in Vollnarkose Kosten entstehen können, die nicht immer von der Krankenkasse übernommen werden und somit vom Patient oder dessen Eltern selbst zu tragen sind. Genaueres besprechen wir gern vorab mit Ihnen in jedem Einzelfall.